Biodiversität erhalten und fördern, dazu gehört auch die Rehkitzrettung

Naturschutz und Jagd sind untrennbar miteinander verwoben.
Wer die Jagd ausüben möchte, muss Grundlagen schaffen, eine gesunde und artenreiche Fauna und Flora zu etablieren.
Dies ist immer mit der persönlichen Liebe zur Natur und den in Ihr lebenden Geschöpfen, mit der persönlichen Intention zur landschaftlichen Gestaltung und der Bereitschaft verbunden, ausreichend Zeit in die Natur zu investieren.

Projekte wie Kleinteichanlage, Natursteinmauer, Nistkastenwege, Wild,- und Blühwiese, Totholzstapel, Insektenhotels, und Obstbaumpflanzungen sind einige Beispiele, bei denen wir die Biodiversität im eigenen Garten, in Bereichen des häuslichen Umfeldes (Hunderunde) sowie im Jagdrevier gefördert haben. Mein Traum, diese unglaublich faszinierende Passion zur Profession machen zu dürfen, blieb leider versagt (...wenn Eierbären das Sagen haben...).

Da aus unserer Sicht ein Großteil der Jagd nicht mit dem Gewehr in der Hand stattfindet sondern wie erwähnt, die Liebe zur Natur und deren Geschöpfen im Vordergund steht,  möchten wir jülicher Landwirte dabei unterstützen, unnötiges Leid durch Mähwerke oder anderen Ackergerätschaften präventiv zu begegnen.
Setzen Sie sich rechtzeitig  mit uns auseinander um zeitnah junge Kitze aus den Nutzflächen, kurz vor der Mahd zu entnehmen, um sie sicher abzulegen damit sie später von den Ricken wieder versorgt werden können.

Wir fliegen die DJI Mavic 3 Enterprise Thermal , eine Drohne mit integrierter Wärmebildkamera um Kitze auch in hohen Gräsern lokalisieren zu können.

  

Rehkitzrettung Jülich-Barmen

 

Wer ist verantwortlich?

Für die Rehkitzrettung in Deutschland sind mehrere Akteure gemeinsam verantwortlich, wobei die Hauptverantwortung beim Landwirt liegt.
Da das Aufsuchen, Nachstellen, […] und Fangen von Wild von Gesetzwegen als Teil der Jagdausübung definiert ist, ist in diesem Fall der zuständige Jagdausübungsberechtigte einzubeziehen bzw. zu informieren.

Zuständigkeiten:

1. Landwirte Hauptverantwortung:

Da Landwirte die Mahd (Mäharbeiten) durchführen oder beauftragen, tragen sie laut dem sogenannten Verursacherprinzip die Verantwortung dafür, dass keine Tiere (z.B. Rehkitze) verletzt oder getötet werden.

Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von z.B. Kitzen oder Gelegen zu vermeiden

 

2. Maschinenführer / Lohnunternehmer

Auch sie sind mitverantwortlich, insbesondere wenn sie im Auftrag des Landwirts handeln. Die Verantwortung kann nicht einfach durch Beauftragung abgegeben werden. 

 

3. Jäger / Jagdausübungsberechtigte

Sie haben eine Mitwirkungspflicht (§ 1 BJagdG – Hegepflicht). Das bedeutet, sie sollen bei der Kitzrettung unterstützen,

z. B. durch Absuchen der Flächen (bestenfalls in Kombination mit einem geeignetem/brauchbaren Hund) oder helfen, den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras zu organisieren.

Sie sollten rechtzeitig informiert werden, idealerweise 1–2 Tage vor der Mahd

 

Gesetzliche Grundlagen:

Tierschutzgesetz (§ 1 / § 17): Niemand darf Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zufügen / Straftat: Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder erhebliche Geldstrafen.

Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 1): Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, […] zu verletzen oder zu töten.

 

 

Ethik:

So schön es auch sein mag ein Kitz zu retten, ist es viel sinnvoller, wenn erst gar kein Tier gerettet werden muss  bzw. gar nicht erst gefährdet wird.
Zu diesem Zweck empfehlen wir ausdrücklich und mit Nachdruck, das Wild zwei Tage vor der Mahd  zu vergrämen. Wenn die zu bewirtschaftenden Flächen mittels Scheuchen kurz vor der Mahd (Gewöhnung ist schlecht) beunruhigen, holen die Ricken ihre Kitze oft schon in der Nacht ab und ziehen aus den Felder in andere Areale. Befliegen soll man die Flächen dennoch, da es nicht nur um Rehkitze gerettet werden wollen, sondern auch Hasen, Feldhühner oder deren Gelege gerettet werden können. Folgende Reihenfolge ist für eine tierschutzgerechte Arbeitsweise angebracht.

 

Vergrämen – Suchen – Retten – Verbringen (max 3. Std) – Freilassen

 

Die Mäharbeiten sollen in unmittelbarer Folge nach dem Befliegen beginnen. Es macht wenig Sinn eine Fläche nach einer Befliegung stundenlang “ruhen“ zu lassen. Es besteht die Gefahr dass in der Zwischenzeit Wild in die Flächen und dann trotz einer Befliegung den Mähtod finden. Leider haben wir das zu oft schon erleben müssen.

Am besten ist es, wenn der Landwirt bereits mit seinem Equipment anfährt. Sollten mehrere Stücke beflogen und bearbeitet werden, ist es sinnvoll nach der Befliegung die Ränder der Parzellen zu mähen um die Areale bewusst zu beunruhigen. Es besteht die Chance, dass ein Einziehen in die Flächen verhindert wird.

 

Kosten:

Zur Deckung von Fahrt- und Sachkosten sind wir auf Spenden angewiesen. Es wird kein Gewinn erwirtschaftet. Die gesamten Spenden werden ausschließlich zur Wartung / Reparatur ggf. Ersatz  der Einsatzdrohne, zur Anschaffung von Akkumulatoren, Kisten / Boxen, Markierstangen etc. eingesetzt. Darüber hinaus wird durch uns der örtliche Naturschutz, zum Beispiel durch Anschaffung und Montage von Nistkästen in den Naturschutzgebieten Kellenberger Kamp (Barmen) und Prinzwingert (Koslar) gefördert.

 

Die nun folgenden Informationen wurden durch die KJS-Düren entworfen, die ich in leicht geänderter Form sehr gerne teile:

 

Vor der Mahd:

Landwirt & Jagdausübungsberechtigter
So früh wie möglich:

  • Kontaktaufnahme zum Drohnenteam
  • Mähtermin vereinbaren
  • Helfer (2-4 Personen) organisieren
  • (Umzugs-) Kartons und Markierstangen bereitstellen
  • Wild beobachten und markante Punkte (potenzielle Liegestellen) identifizieren

Ein bis zwei Tage vorher:

  • Wildscheuchen aufstellen, Vergrämen oder Verstänkern
  • Absprache des genauen Einsatzortes bzw. Treffpunktes mit dem Drohnenteam

 

Am Tag der Mahd:

Gemeinsam

Vor dem Drohneneinsatz:

  • Drohnenteam, Jagdausübungsberechtigter (JAB)/Beauftragter und Helfer treffen sich am vereinbarten Ort. Schriftliche Genehmigung des JAB muss vorliegen
  • Das Drohnenteam (Pilot und Copilot) bringt Drohne, Akkus und Funkgeräte (zur Kommunikation mit den Helfern in der Wiese) mit
  • JAB/Beauftragter oder Landwirt bringt in Absprache Kisten für gerettete Kitze mit.
    Bei vermutetem Vorhandensein von Gelegen werden auch Markierstangen benötigt
  • Zweckmäßige Bekleidung und Einmalhandschuhe sind obligatorisch

Während des Drohneneinsatzes:

  • Der Copilot steht in Kontakt mit den Helfern und dirigiert sie zu den mit der Drohne gefundenen Liegestellen
  • Die Helfer verbringen die Kitze in die mit frischem Gras ausgekleideten Kartons und stellen diese am Rand der Wiese im Schatten ab
  • Von der Drohne nicht einsehbare Stellen werden idealerweise mit einem brauchbaren Jagdhund separat abgesucht

 

Landwirt & Jagdausübungsberechtigter

Während der Mahd:

  • Der Landwirt/Lohnunternehmer führt die Mahd in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durch. Von innen nach außen mähen. Auf Rehe achten, die nicht abspringen. Auf Liegestellen achten.

Nach der Mahd:

  • Der JAB/Beauftragte stellt die Freilassung der gesicherten Kitze sicher
    (in der Regel max. 3 Stunden nach dem Aufgreifen)

Zentrale Koordination der Drohnenteams der KJS-Düren
0177  -35 17 029